Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform 2022

Das Bayerische Grundsteuergesetz wurde am 17. Dezember 2021 veröffentlicht. Aufgrund der neuen Rechtslage sind neue Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Grundsteuer erforderlich. Daher sind alle Grundstückseigentümer aufgefordert, zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben.

UPDATE:

Die Abgabefrist der Grundsteuererklärung wurde auf den 30.04.2023 verlängert.

Hinweis:

Die Vermessungsverwaltung stellt befristet ab dem 01. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022 folgende Daten der Flurstücke zum Hauptfeststellungs-
zeitpunkt kostenlos über die allgemein zugängliche Internetanwendung zur Verfügung:

1. Flurstücksnummer
2. amtliche Fläche
3. Gemeindenamen
4. Gemarkungsnamen / Gemarkungsnummer
5. tatsächliche Nutzung mit zugehörigen Flächenanteilen
6. Flächenanteile mit zugehöriger Ertragsmesszahl und Gesamtertragsmesszahl (soweit vorhanden)

Link zur Internetanwendung: https://geodatenonline.bayern.de/geodatenonline/

Der Eigemtümer hat das Recht, jederzeit ohne Angabe von Gründen gegen die Veröffentlichung der genannten Daten seines Flurstücks Widerspruch einzulegen. Im Falle des Widerspruchs hat eine Veröffentlichung der entsprechenden Daten des Eigentümers durch die Vermessungsverwaltung in der Internetanwendung für die Zukunft zu unterbleiben.

In Bayern wird zudem bis Juni ein Schreiben an die Grundstückseigentümer/innen verschickt. Darin sind Informationen zum jeweiligen Grundstück, für das eine Feststellungserklärung abgegeben werden muss, enthalten (z.B.: Aktenzeichen).