Wichtige Neuigkeiten im Steuerrecht ab 2020!

Auch im Jahr 2020 ergeben sich wieder zahlreiche Änderungen von Rechengrößen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Nachstehend dazu ein kurzer Zahlencheck:

Der Grundfreibetrag steigt auf € 9.408 (2019: € 9.168); es bleibt mehr Einkommen steuerfrei. Der Kinderfreibetrag steigt auf € 7.812 (2019: € 7.620) pro Jahr und Elternpaar. Der Steueranteil für Neurentner steigt; es bleiben nur noch 20% der ersten vollen Jahresbruttorente steuerfrei (2019: 22%). Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt um 0,1 Punkte auf 2,4% (2019: 2,5%). Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf € 9,35/h (bisher: € 9,19/h). 

BdSt 12 2019 

10.12.2019